
Alle Relevanten Infos und Daten zur A1-Bescheinigung
Seit dem 1. Januar 2019 ist die A1–Bescheinigung im elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend, welches ab dem 1. Januar 2018 elektronisch beantragt werden konnte. (§ 106 SGB IV, Art. 12 Abs. 1 der EU-Verordnung (EG) 883/2004). Hier finden Sie alle Relevanten Daten dazu.
A1 Bescheinigung
Laut EU-Koordinierungsregeln der Verordnung sind Dienstreisende seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, bei dienstlichen Entsendungen und Auswärtstätigkeiten im Ausland eine A1 Bescheinigung einzuholen. Was das bedeutet und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Häufige Fragen zur A1 Bescheinigung
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Entsendebescheinigung A1 zusammengefasst